Heilpraktikerin

(beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)

Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Dies macht den vorherigen Weg zur und die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich. Häufig erfolgt dann noch eine Überweisung zum Facharzt, was mit weiteren Wartezeiten verbunden ist. Diesem ist es dann aus „Budgetgründen“ nicht immer möglich, Ihnen die erforderliche Physiotherapie zu verordnen.

Mit der mir vom Gesundheitsamt Frankfurt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin (beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)“ ist es mir nun möglich, Sie als Patient ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Ich habe die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. In einer detaillierten und ausführlichen Untersuchung werde ich feststellen, ob Ihre Beschwerden von mir behandelt und wir direkt in die Behandlung einsteigen können oder doch eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie ist somit ohne großen Zeitverzug möglich.

Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!

(Grundlage: Erlaubnis zur Ausübung der berufsmäßigen Heilkunde ohne Approbation eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie vom 18.05.2015)


Wer bezahlt die Behandlung?

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!